Verordnung und Kosten

Als Heilmittel gehört die logopädische Therapie zur medizinischen Grundversorgung. Sie wird daher von Ihrem Arzt verordnet.
Folgende Fachärzte können eine logopädische Verordnung ausstellen:
  • Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin/ Kinderärzte
  • Kinder- und Jugendpsychiater
  • Allgemeinmediziner/ Hausärzte oder Internisten
  • Neurologen und Psychiater
  • Zahnärzte/ Kieferorthopäden/ Kieferchirurgen
  • HNO-Ärzte/ Phoniater/ (Päd-)Audiologen.
Die Verordnung sollte bei Therapiebeginn nicht älter als vierzehn Tage sein.
Die Kosten für die Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Erwachsene über 18 Jahre müssen sich allerdings zu 10% daran beteiligen sowie eine Rezeptgebühr von 10 € zahlen.
Privatversicherte Patienten schließen einen Behandlungsvertrag ab, in dem u.a. das Honorar geregelt ist.
Natürlich können Sie alle Therapieangebote auch als Selbstzahler bekommen. In diesem Fall ist ebenfalls ein Behandlungsvertrag vorgesehen. Besorgen Sie dann bei Ihrem Arzt eine Selbstzahlerverordnung,  bekannt als „grünes Rezept“.
Für ähnliche Leistungen wie Sprachförderung,  Lese-Rechtschreib-Training oder Nachhilfe in deutscher Grammatik benötigen Sie keine Verordnung.